Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter
Die Vorteile eines AEO.
Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann daher besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung seiner Warenlieferungen in Anspruch nehmen.
Der AEO-Status kann in drei Varianten erteilt werden:
AEO-C „Zollrechtliche Vereinfachungen“
AEO-S „Sicherheit“
AEO-C&S „Kombinierte Bewilligung“
Wir unterstützen Sie beim Aufbau und bei der Optimierung der gesetzeskonformen Gestaltung der AEO-Anforderungen.
Wir unterstützen Sie bei:
- Risikobewertung
- Aufbau und Etablierung der innerbetrieblichen Organisation
- Individuelle Schulungen und Workshops
- Erstellung der individuellen Arbeits- und Organisationsanweisungen
- Softwareauswahl
- Auditierung (Monitoring)