Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Die Vorteile eines AEO.

Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann daher besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung seiner Warenlieferungen in Anspruch nehmen.​​​​​​

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Der AEO-Status kann in drei Varianten erteilt werden:

AEO-C         „Zollrechtliche Vereinfachungen“
AEO-S         „Sicherheit“
​AEO-C&S    „Kombinierte Bewilligung“​


Wir unterstützen Sie beim Aufbau und bei der Optimierung der gesetzeskonformen Gestaltung der AEO-Anforderungen.​


Wir unterstützen Sie bei:

  • Risikobewertung
  • Aufbau und Etablierung der innerbetrieblichen Organisation
  • Individuelle Schulungen und Workshops
  • Erstellung der individuellen Arbeits- und Organisationsanweisungen 
  • Softwareauswahl
  • Auditierung (Monitoring)

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