November 2019
Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur
Die Änderung in der Kombinierte Nomenklatur wird zum 01.01.2020 in Kraft treten.
Ziel der Änderungen sind sich ändernden statistischen und handelspolitischen Anforderungen sowie den technologischen und kommerziellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, veraltete Positionen zu streichen und neue Unterpositionen einzuführen, um die Überwachung bestimmter Waren zu ermöglichen und zu erleichtern.
Das Statistische Bundesamt hat sämtliche Veränderungen von Warennummern und Besonderen Maßeinheiten in einer Gebenüberstellung 2020/2019 veröffentlicht.